"Ein Mangel, ein Schaden, ein nicht erfüllter Vertrag, unbezahlte Forderungen – lästig und meist nicht
ohne anwaltliche Hilfe zu lösen."
Ich berate Sie kompetent und umfassend
im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
Zu diesem Rechtsgebiet gehört das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, z.B. das Kauf- und Werkvertragsrecht. Hierzu gehören die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüche aus Garantie, Rücktritt vom Vertrag, Ansprüche auf Minderung und auf Schadenersatz, Forderungseinzug und Mahnverfahren.
Benötigen Sie Hilfe bei dem Entwurf eines Vertrages, von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder haben Sie Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln, dann berate ich Sie gerne.