Für Ihr Recht stehe ich ein!
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Vertrauen Sie auf meine Beratung und Vertretung
in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei folgenden Themen:
• Abschluss von Aufhebungsverträgen
• Gestaltung- und Überprüfung von Arbeitsverträgen
• Versetzung
• Befristung von Arbeitsverträgen
• Arbeitszeugnis
• Vertragsänderungen
• Urlaubsrecht
• Mitbestimmung des Betriebsrats oder Personalrats
• Anwendung von Tarifverträgen und
Betriebsvereinbarungen
• Durchsetzung berechtigter Forderungen
gegen den Arbeitgeber
• Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachtsgeld
und Urlaubsgeld, Gratifikation, Tantieme)
oder haben Sie vielleicht eine:
• Kündigung
• Änderungskündigung erhalten?
Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, muss dem Arbeitgeber ein Kündigungsgrund zur Seite stehen, damit eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein kann.
Im Bereich der ordentlichen Kündigung, kommen hierfür betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe in Betracht.
Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung bietet das Kündigungsschutzgesetz keinen besonderen Schutz. Damit eine außerordentliche Kündigung wirksam ist, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Hierzu zählen erhebliche Pflichtverletzungen innerhalb des Arbeitsverhältnisses.
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